Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die an die Foto- und Videografin (im Folgenden „Auftragnehmerin“) vergeben werden. Mit der Beauftragung gelten sie als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich widersprochen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Als „Medien“ gelten sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Werke, insbesondere Foto- und Videoaufnahmen, unabhängig von Format oder Trägermedium (z. B. digitale Dateien, Prints, Datenträger etc.).
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle erstellten Medien unterliegen dem Urheberrecht der Auftragnehmerin.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen die gelieferten Werke ausschließlich für private Zwecke genutzt werden.
Mit Zahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht. Eine weitergehende Nutzung (z. B. kommerziell, zeitlich unbegrenzt, exklusiv) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Ohne entsprechende Nutzungsrechte ist es nicht gestattet, die Medien zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben.
Bei Veröffentlichungen (online oder print) ist die Auftragnehmerin als Urheberin zu nennen. Bei unterlassener Nennung kann eine angemessene Vergütung bzw. Schadensersatz geltend gemacht werden.
Die Originaldateien (z. B. RAW-Files) verbleiben grundsätzlich bei der Auftragnehmerin. Eine Herausgabe kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
Sofern nicht anders vereinbart, behält sich die Auftragnehmerin vor, ausgewählte Arbeiten zur Eigenwerbung sowie zur Lizenzierung auf externen Plattformen (z. B. Stockagenturen) zu verwenden.
3. Vergütung und Eigentumsvorbehalt
Die Vergütung richtet sich nach der individuell vereinbarten Stunden-, Tages- oder Pauschalvergütung. Zusätzlich anfallende Kosten (z. B. Reise-, Übernachtungs-, Material- oder Studiokosten) werden vom Auftraggeber übernommen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Angebote und Kostenschätzungen sind unverbindlich. Sollte sich im Projektverlauf ein erhöhter Aufwand ergeben, wird der Auftraggeber zeitnah informiert. Entsteht durch äußere Umstände ein Mehraufwand, wird dieser entsprechend nachberechnet.
Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Medien Eigentum der Auftragnehmerin.
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei Foto- und Videoarbeiten um kreative Leistungen handelt. Der gestalterische Stil sowie Bearbeitungsentscheidungen liegen im Ermessen der Auftragnehmerin und stellen keinen Mangel dar.
4. Stornierung, Ausfallhonorar und Mitwirkungspflicht
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Durchführung und fristgerechten Lieferung der vereinbarten Leistungen.
Mit der schriftlichen Terminbestätigung gilt der Termin als verbindlich reserviert und kann nicht parallel anderweitig vergeben werden.
Bei Buchungsbestätigung wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags fällig. Diese dient als Ausfallhonorar und wird im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet.
Bei Stornierung bis 16 Tage vor dem Termin fallen keine weiteren Kosten an.
Bei Stornierung 15 bis 6 Tage vor dem Termin werden 50 % des Honorars berechnet.
Bei Stornierung ab 5 Tagen vor dem Termin wird das volle Honorar fällig.
Wird im selben Kalenderjahr ein gleichwertiger Ersatztermin gebucht, können bereits gezahlte Stornokosten angerechnet werden.
Wird ein laufender Auftrag durch den Auftraggeber abgebrochen, bleibt der volle Honoraranspruch bestehen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Zugänge und Mitwirkungen bereitzustellen, um eine reibungslose Durchführung des Projekts zu ermöglichen.
5. Haftung
Für Schäden, die nicht wesentliche Vertragspflichten betreffen, haftet die Auftragnehmerin nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
6. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Brandenburg.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Bestimmung.